Freitag, 7. August 2015

17.06.2015 - Neuer Antrieb

Eigentlich ist es immer noch ruhig, aber da heute mein Geburtstag ist (Happy Birthday to meeee Grin ) schreibe ich doch mal wieder was.

Gestern haben wir es endlich geschafft zu einem schwedischen Möbelhaus zu fahren und Stoff für Gardinen sowie das Zubehör zum anbringen derselben zu kaufen. Dabei hat sich Mausi dafür entschieden nur Übergardinen anzubringen, quasie als Sichtschutz. Kommt mir eigentlich sehr recht, mit dem normalen Gardinengefussels kann ich eh nichts anfangen Wink Sobald die Gardinen fertig genäht sind, wird das ganze angebracht und dann gibt es, so haben Mausi und ich das vereinbart, das Prädikat "FERTIG" für Taz Smiley Was danach noch kommt sind Feinheiten Grin

Was mir persönlich aber noch sehr wichtig ist, sind die Sachen die am 04.11.2014 versäumt worden sind. also die 100er Zulassung und die Auflastung auf 500kg zulässiges Gesamtgewicht.

Die Zulassung für 100km/h ist dabei gar nicht so das Problem. Es fehlt zwar die Freigabe des Herstellers, aber man kann eine solche Zulassung beim TÜV beantragen. Die machen dann eine Prüfung ob der Wagen dafür geeignet ist und dann ist alles gut. Es gibt unzählige Qeks die mit einer 100er Zulassung rumfahren, das sollte nicht sooo das Problem sein.

Anders sieht es bei der Auflastung auf 500kg aus... Da wimmelt es im Internet von widersprüchlichen Aussagen. Das geht von "überhaupt kein Problem" bis "absolut unmöglich" mit allen Varianten dazwischen. An die beiden Extreme glaube ich aber nicht Grin Da es im Internet aber nur schwer möglich ist über solche Themen zu diskutieren ohne sofort von irgendwelchen Trollen zu gemüllt zu werden, habe ich mich entschlossen den direkten Weg zu gehen, was eigentlich auch der logische ist. Ich habe mich hingesetzt und sowohl an die Dekra als auch an den TÜV folgende eMail geschrieben:

"Sehr geehrtXXXXX,

vielleicht können Sie oder einer Mitarbeiter mir weiterhelfen. Ich fahre zur Zeit einen älteren  DDR-Wohnwagen vom Typ "Schmiedefeld Isoko, HP 400.83", im Volksmund als "Qek Junior 400" bekannt. Dieses Fahrzeug hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 400 Kg. Bei einem Leergewicht von
etwas über 300 Kg bleibt somit nicht mehr viel für eine Zuladung. Vom selben Hersteller gibt es aber auch das Model "Qek Junior 500" mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 500 Kg. Der einzige Unterschied zwischen den beiden Fahrzeugen besteht darin das der 400er ungebremst ist, der 500er aber über eine Auflaufbremse verfügt. Rahmen und Achse sind gleich.

Über die Möglichkeit den 400er auf 500 Kg auflasten zu lassen, gibt es im Internet extrem widersprüchliche Aussagen. Von "geht gar nicht" über "nur mit Herstellerfreigabe" oder "mit Fahrzeugbrief eines 500er" bis hin zu "ging problemlos" ist alles vertreten. Eine Aussage war sogar das sich ein Prüfer der eine solche Auflastung einträgt strafbar macht, da er dafür nicht befugt sei. Was mir bekannt ist, ist die Tatsache das es sowohl Fahrzeuge vom Typ HP400 gibt die wie auch immer aufgelastet worden sind, als auch Fahrzeuge vom Typ HP500 bei denen die Bremse stillgelegt
wurde, deren zul. Gg aber immer noch bei 500 Kg liegt.

Können Sie mir hierzu eine Auskunft geben? Ich denke eine Kopie des Fahrzeugscheins eines aufgelasteten 400er sowie eine Fahrzeugscheinkopie eines 500er mit stillgelegter Bremse könnte ich beibringen. Eine Herstellerfreigabe zu bekommen ist leider unmöglich, da die Firma nicht mehr existiert.

Ich bedanke mich herzlich für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen
Guido Oberhäuser"


Sachlich und freundlich, oder?  Smiley

Erstaunlicher- und Erfreulicherweise bekam ich noch am selben Tag von beiden Institutionen eine Antwort.

Dekra:
"Sehr geehrter Herr Oberhäuser,
ich habe morgen einen Telefontermin mit der Technischen Prüfstelle in
Bautzen und werde das Thema mit einem Kollegen besprechen.
Mit freundlichen Grüßen.."


TÜV:
"Sehr geehrter Herr Oberhäuser,
wenn der Sachverständige einen eindeutigen Nachweis der Baugleichheit hat bzw. aus sicherer Quelle recherchieren kann ist eine Änderung der Gesamtmasse möglich. Ich sehe jedoch Schwierigkeiten entsprechende Informationen zu erhalten, da die Betriebserlaubnis aus DDR-Zeiten in unseren Datenbanken nicht enthalten sind.
Mit freundlichen Grüßen..."


Das sind beides schon mal keine definitiven Absagen! Smiley 

Besonders gespannt bin ich auf das Ergebnis der Besprechung bei der DEKRA. Vielleicht hat der Kollege aus Bautzen ja entsprechende Unterlagen oder eine andere Lösung zur Hand. Das wäre natürlich das einfachste.

Aber auch die Antwort des TÜVs fiel positiver aus als ich es erwartet hatte, besonders nach den diversen Aussagen die ich so im Netz gefunden habe. Natürlich existiert der "VEB ISOKO Schmiedefeld" nicht mehr, aber auch die DDR lebte ja nicht in der Steinzeit  Grin Irgendwie und -wo muß da an Unterlagen zu kommen sein. Ich habe bei meiner Suche auch entdeckt das es doch einen Nachfolger des o.g. VEB gibt. Diesen habe ich heute angeschrieben und um Hilfe gebeten. Ich bin gespannt ob und welche Antwort da kommen wird. Ich denke mal das die eine solche Anfrage nicht zum ersten Mal erhalten haben.

Nachtrag: Ich hatte gestern, nachdem ich den Artikel fertig geschrieben hatte, noch ein Telefonat mit dem Sachverständigen der DEKRA. Ich bin jetzt verhalten positiv gestimmt Smiley

Es bleibt also spannend und ich halte euch auf dem Laufenden Smiley

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